Der neue Beschluss der Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten lautet:
„Gottesdienste… sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.“
Als Gemeinde unterstützen wir ausdrücklich den Kurs unserer Regierenden mit der erklärten Absicht, die Infektionszahlen wieder auf ein Niveau abzusenken, bei dem medizinische Behandlungen weiterhin in vollem Umfang gewährleistet sein können und mit dem ein weitgehend normalisiertes Leben wieder möglich sein wird. Unser besonderes Mitgefühl und unser Gebet gilt den an Corona erkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sowie allen, die im Gesundheitswesen darum kämpfen, möglichst viele Leben zu retten und Menschen vor den zum Teil verheerenden Folgen von Infektionen zu schützen. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass durch die Schließungen viele Menschen um ihre wirtschaftliche Existenz ringen.