Stellungnahme zu den Corona-Verordnungen
Der neue Beschluss der Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten lautet: „Gottesdienste… sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.“ Als Gemeinde unterstützen wir ausdrücklich den Kurs unserer Regierenden mit der erklärten Absicht, die Infektionszahlen wieder auf ein Niveau…
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